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ArbG Bonn, 07.12.2011 - 2 Ca 2330/11 EU |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachhaftung eines ehemaligen Gesellschafters einer Arbeitgeber-GbR
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 07.12.2011 - 2 Ca 2330/11 EU
- LAG Köln, 20.09.2012 - 7 Sa 77/12
- BAG, 13.02.2014 - 8 AZR 144/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 405/03
Nachhaftung des ausgeschiedenen Komplementärs
Auszug aus ArbG Bonn, 07.12.2011 - 2 Ca 2330/11
Dementsprechend hat auch das Bundesarbeitsgericht ( Urteil vom 19.05.2004, 5 AZR 405/03) im Falle des Komplementärs einer Kommanditgesellschaft ausgesprochen, dass dieser persönlich haftende Gesellschafter für Arbeitsentgeltansprüche eines Arbeitsnehmers der Gesellschaft, wenn diese vor Ablauf von fünf Jahren nach dem Ausscheiden aus der Gesellschaft fällig werden, hierfür haftet - sofern, wie hier, das Arbeitsverhältnis bereits vor dem Ausscheiden des Gesellschafters begründet wurde.
- LAG Köln, 20.09.2012 - 7 Sa 77/12
Betriebsübergang nach Auflösung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Haftung …
Mit Urteil vom 07.12.2011, 2 Ca 2330/11 EU, hat das Arbeitsgericht Bonn dem Zahlungsantrag in vollem Umfang stattgegeben.Der Beklagte und Berufungskläger beantragt nunmehr, unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Bonn vom 07.12.2011, 2 Ca 2330/11 EU, die Klage abzuweisen.